Nutzungsbedingungen für die Bildungsinstitute für die Nutzung der Verwaltung von HUBGrade

Anbieter der HUBGrade Verwaltung ist der ZWH e. V.
Die nachfolgenden Regelungen legen den Rechtsrahmen für die Anbieter von Bildungsangeboten (nachfolgend „Bildungsinstitut“ genannt), insbesondere Kammern und Bildungsorganisationen, für die Nutzung unserer App fest (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“ genannt). Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen deshalb aufmerksam durch.
Präambel
Das Projekt „HUBGrade“ unterstützt bundesweit bei der zielgerichteten Suche nach Aus- und Weiterbildungen im Handwerk. Nutzergruppen des Projekts sind Schüler*innen, Handwerker*innen sowie Bildungsinstitute, denen die HUBGrade-Website, -App und ein Verwaltungsprogramm für Partner zur Verfügung stehen.
Ein besonderer Mehrwert des Projekts liegt in der nie zuvor dagewesenen Transparenz bei der Suche nach individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten: Die Vielzahl aktueller Bildungsangebote der Handwerkskammern, Kompetenzzentren und Bildungsinstitute wird in einem einzigen Portal gebündelt und steht Interessierten direkt buchbar zur Verfügung.
Das Recommender-System der HUBGrade-App empfiehlt persönliche Karrieremöglichkeiten sowie konkrete Bildungsangebote unter Berücksichtigung individueller Voraussetzungen und des Bildungsniveaus des*der Nutzenden.
Nutzende der App können sich somit zeit- und ortsunabhängig digital über ihre kompletten Karrieremöglichkeiten informieren, die grafisch in Form von Karrierewegen dargestellt werden. Schritt für Schritt werden hierbei die jeweils nächsthöheren Bildungsmöglichkeiten angezeigt, die zusätzlich im eigenen Portfolio speicherbar sind.
Die HUBGrade-App wird auch nach der Projektlaufzeit weiterhin im Portfolio der ZWH angeboten.
§ 1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen
Gegenstand dieser Bedingungen ist der Zugang zur und die Nutzung von HUBGrade Verwaltung durch das Bildungsinstitut. Der ZWH e. V. ermöglicht dem Bildungsinstitut die Nutzung der App sowie die Verwaltung der App und gewährleistet den entsprechenden Support.
§ 2 Leistungen des ZWH e. V.
(1) Der ZWH e. V. ermöglicht dem Bildungsinstitut, das Backend / die Verwaltung der App zu nutzen und Informationen rund um das Thema Aus- und Weiterbildung einzustellen.
(2) Der Server für das Programm wird vom ZWH e. V. kostenlos zur Verfügung gestellt.
(3) Für den Fall, dass aufgrund einer stark angestiegenen Anzahl von Nutzenden eine neue Serverstruktur notwendig werden sollte, wird die Nutzung des Servers zur Kostendeckung kostenpflichtig.
(4) Der ZWH e. V. wird dem Bildungsinstitut 3 Wochen vor der Umsetzung der Maßnahme zur Kostendeckung ein Angebot für die Nutzung des Servers machen.
(5) Der ZWH e. V. gewährleistet dem Bildungsinstitut kostenfreien Support durch Unterstützung bei Eingaben und Fragen. Dazu ist das in der Verwaltung zur Verfügung gestellte Supportsystem zu nutzen. Es ist nötig, für jedes Thema ein einzelnes Supportticket zu erstellen.
§ 3 Anmeldung
(1) Eine freie Registrierung gibt es nicht, das Bildungsinstitut kann aber eine Anfrage für einen Login an die E-Mail-Adresse hubgrade@zwh-support.de senden.
(2) Nach der Freischaltung kann der Benutzende des Bildungsinstitutes sich auf der Login-Seite einloggen.
(3) Sollte der Benutzende das Passwort vergessen haben, kann er sich auf der entsprechenden Seite einen Link zusenden lassen und anschließend das Passwort zurücksetzen
§ 4 Abmeldung/Deaktivierung des Benutzerkontos
(1) Der Benutzende kann jederzeit sein Benutzerkonto löschen, in dem er in der Verwaltung oben rechts auf seinen Namen und dort auf den Button "Löschen" klickt. Anschließend wird er ausgeloggt und kann sich nicht mehr einloggen.
§ 5 Pflichten des Bildungsinstitutes
(1) Das Bildungsinstitut verpflichtet sich, die App nur zu dem Zweck, zu dem sie bereitgestellt wird, zu nutzen. Es wird die App und Website nur mit Inhalten füllen, die dazu dienen, den Endnutzenden Informationen über Aus- und Weiterbildungen zu geben.
(2) Das Bildungsinstitut verpflichtet sich, die entsprechenden Kursvorlagen korrekt mit bestimmten Voraussetzungen und Möglichkeiten zu hinterlegen, damit den Endnutzenden die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Erreichung eines bestimmten Abschlusses gezeigt werden.
(3) Das Bildungsinstitut verpflichtet sich, die bei ihm tätigen Administrator*innen und Anwender*innen auf die Regelungen der Nutzungsbedingungen hinzuweisen. Es sichert zu, den Personenkreis ausdrücklich auf diese Bedingungen aufmerksam gemacht zu haben.
(4) Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen durch das Bildungsinstitut führt zu einer Löschung seines Kontos und zu einer Sperrung seines Zugangs.
(5) Das Bildungsinstitut hat selbst dafür zu sorgen, dass es über die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur und die Nutzung der Plattform verfügt. Bei der Nutzung der Plattform ist darauf zu achten, dass Uhrzeit und Zeitzone korrekt eingestellt sind. Darüber hinaus muss das Bildungsinstitut die, für die jeweilige Sitzung erforderlichen Cookies akzeptieren. Andernfalls können die Funktionen der Plattform ggf. nicht vollumfänglich genutzt werden.
(6) Das Bildungsinstitut muss aktuelle Antiviren- und Antischadsoftware verwenden, um eine mögliche Infizierung der Plattform zu vermeiden. Es verpflichtet sich, die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen.
(7) Dem Bildungsinstitut ist es untersagt, Beiträge einzustellen, deren Veröffentlichung einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Darüber hinaus ist es dem Bildungsinstitut untersagt, Inhalte jeglicher Art zu verwenden und auf der Plattform einzustellen, die gegen Rechte Dritter, d. h. insbesondere gegen Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte verstoßen und/oder die einen beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden, volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden, belästigenden oder pornografischen Inhalt haben.
(8) Dem Bildungsinstitut ist es untersagt, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Betrieb der Plattform einzuschränken oder zu unterbrechen, insbesondere die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, die Verbreitung von Viren oder anderer Schadsoftware oder das automatisierte Abfangen von Daten.
§ 6 Vergütung
(1) Der ZWH e. V. stellt die App dem Bildungsinstitut während der Projektlaufzeit, voraussichtlich bis Ende Mai 2024, kostenfrei zur Verfügung.
(2) Der Support ist kostenfrei.
(3) Der ZWH e. V. und das Bildungsinstitut können individuelle Schulungen oder Inhouse-Schulungen miteinander vereinbaren. Diese ind kostenpflichtig. Das Entgelt für die Schulung richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien und dem jeweiligen Angebot des ZWH e. V.
(4) Für zusätzliche Aufwände, die nicht Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen sind und die über den hier beschriebenen Umfang hinausgehen, werden individuelle Angebote erstellt.
§ 7 Haftungsausschlüsse
(1) Der ZWH e. V. übernimmt keine Haftung für Ausfallzeiten des Systems, die der ZWH e. V. nicht selbst verursacht hat.
(2) Der ZWH e. V. übernimmt keine Haftung für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten, die
• durch höhere Gewalt verursacht werden oder
• auf einer Behinderung oder Verzögerung durch Dritte, die in den Auftrag involviert sind, beruhen.
(3) Der ZWH e. V. übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben der Bildungsinstitute in der Verwaltung und der App. Das Bildungsinstitut stellt den ZWH e. V. von jeglichen Ansprüchen wegen falscher oder veralteter Informationen frei, die Aus- und Fortbildungen bzw. Aus- und Fortbildungswege sowie -bäume betreffen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Der Anbieter behält sich vor, für einzelne Leistungen ergänzende Bedingungen zu vereinbaren, wenn hierzu ein triftiger Grund besteht und die Änderung dem/r Nutzenden zumutbar ist. Ein triftiger Grund zur Änderung besteht, sofern Umsetzungsbedarf aufgrund bestimmter gesetzlicher Vorgaben oder höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht oder eine Neu- bzw. Weiterentwicklung und/oder Umstrukturierung der technologischen Basis mit grundlegenden Funktionsänderungen der Plattform erfolgt. Auf eine vom Anbieter beabsichtigte Änderung wird das Bildungsinstitut mindestens 2 Monate vor dem geplanten Änderungszeitpunkt in Textform hingewiesen. Die Zustimmung des Benutzenden gilt als erteilt, wenn sein Widerspruch nicht bis zum geplanten Änderungszeitpunkt gegenüber dem Anbieter angezeigt wird. Der Benutzende wird vom Anbieter auf diese Konsequenz, d.h. dass sein Schweigen als Zustimmung zur Änderung fingiert wird, bei der Übermittlung der beabsichtigten Änderungen nochmals besonders hingewiesen.